Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hinweis: Bei allen Bezeichnungen in unseren Reise- und Zahlungsbedingungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung alle Geschlechter auch wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit die männliche Form verwendet wird.

Sehr geehrter Reisegast,

 

wir freuen uns, Sie als unseren Gast begrüßen zu dürfen und danken Ihnen für das Vertrauen, mit uns zu reisen. Wir planen langfristig und sorgfältig die Details für jede Reise, um sie für Sie zu einem Erlebnis werden zu lassen, an das Sie sich gerne erinnern. Hierzu gehören auch die nachfolgenden Reise- und Zahlungsbedingungen, die zum Verständnis der Rechte und Pflichten zwischen Ihnen und uns beitragen. Diese Reise- und Zahlungsbedingungen werden Bestandteil des zwischen Ihnen und Reisecenter Federsee geschlossenen Reisevertrages. Bitte lesen Sie sie aufmerksam durch. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie die Reise- und Zahlungsbedingungen an. 

1. Abschluss des Reisevertrages

 

1.1 Mit Ihrer (Buchung) Reiseanmeldung bieten Sie Reisecenter Federsee den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Wege (E-Mail, Internet) erfolgen und gilt als feste Buchung seitens des Kunden. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch Reisecenter Federsee zustande. Sie erhalten unverzüglich eine schriftliche Reisebestätigung. Reisecenter Federsee unterrichtet den Reisenden vor Abschluss des Reisevertrages über die wesentlichen Merkmale der Reise gemäß Art. 250 §§ 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB. Reisecenter Federsee stellt dem Reisenden ein Formblatt mit den wesentlichen Merkmalen der Reise zur Verfügung. Kommt der Vertrag zustande, werden die Angaben auf dem Formblatt Inhalt des Pauschalreisevertrages, es sei denn die Parteien haben ausdrücklich etwas Anderes vereinbart.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Wir weisen darauf hin, dass gemäß §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB sowie bei Verträgen über Einzelleistungen, die im Fernabsatz abgeschlossen werden (Briefe, Telefon, Telekopie, E-Mail, SMS, Rundfunk, Telemedien, Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, bei Pauschalreisen insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe dazu auch Ziffer 8). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Pauschalreisevertrag nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündli-chen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

 

2. Bezahlung

 

2.1 Mit Vertragsschluss (Annahme der Anmeldung durch Reisecenter Federsee) sind 25 % des Reisepreises fällig. Bei Tauchsafaris, Gruppenreisen und individuell ausgearbeiteten Reiseprogrammen können abweichende Regelungen gelten. Die Kosten für Reiseversicherungen werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Zur Absicherung der Kundengelder hat Reisecenter Federsee eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung bzw. Rechnung übersandt.

2.2 Der Restbetrag wird 4 Wochen vor Leistungsbeginn fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise wie gebucht durchgeführt wird und die Reiseunterlagen entweder bei Reisecenter Federsee bereitliegen oder Ihnen verabredungsgemäß zugesandt werden.

2.3 Die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Stornierung ergeben sich aus der Bestätigung bzw. Rechnung. Die Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl. Ziffer 5) sowie Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren (vgl. Ziffern 5 und 6) werden sofort fällig.

2.4 Sollten Ihnen die Reiseunterlagen nicht spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an Reisecenter Federsee. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, die Reiseunterlagen nach Erhalt sorgsam zu überprüfen.

2.5 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet, ist Reisecenter Federsee nach erfolgloser Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Bei Rücktritt vom Vertrag im Sinne des vorherigen Satzes kann Reisecenter Federsee Schadensersatz entsprechend den Ziffern 5.2 und 5.4 verlangen. Wenn Sie Zahlungen nicht leisten, obwohl diese fällig sind, behält sich Reisecenter Federsee zudem vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von 1,50 € zu erheben, wobei der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten unberührt bleibt.

2.6 Kosten für Nebenleistungen wie Visa etc. sind, soweit nicht im Katalog ausdrücklich vermerkt, nicht im Reisepreis enthalten.

 

3. Leistungen

 

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Formblatt (1.1) und den Angaben in der Reisebestätigung. Reisecenter Federsee behält sich vor, eventuelle Änderungen vor Vertragsabschluss zu erklären und den Reisenden darüber zu informieren.

3.2 Abweichende Leistungen in eigenen Prospekten oder Internetauftritten der Leistungsträger sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, sind nur verbindlich, wenn sie im Formblatt und der Reisebestätigung bzw. Rechnung von Reisecenter Federsee ausdrücklich bestätigt werden.

3.3 Für Fremdleistungen anderer Unternehmen, die ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden, wie z.B. Rail & Fly Tickets, Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge und sonstige Veranstaltungen, haftet Reisecenter Federsee nicht als Reiseveranstalter. Die Haftung für Vermittlungsfehler ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

3.4 Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 vom 14.12.2005 ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen vor Vertragsschluss zu informieren. Reisecenter Federsee wird Ihnen deshalb bereits bei der Buchung mitteilen, welches Luftfahrtunternehmen den Flug durchführt. Soweit die Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft dann feststeht, werden wir Sie darüber informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir Sie über den Wechsel unverzüglich informieren.

Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen („gemeinschaftliche Liste“), finden Sie als Link unter https://www.lba.de/DE/Presse/A_Z/A_Z_Flugverbot.html oder zur Einsicht in den Geschäftsräumen von Reisecenter Federsee.

 

4. Leistungs- und Preisänderungen

 

4.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von Reisecenter Federsee wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Reisecenter Federsee verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, soweit dies möglich und die Abweichung nicht lediglich geringfügig und dem Kunden auch ohne gesonderte Kenntnisnahme zumutbar ist.

4.2 Bei Schiffsreisen entscheidet über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeit und/oder der Routen, etwa aus Sicherheits- oder Witterungsgründen, allein der Kapitän.

4.3 Reisecenter Federsee behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten, insbesondere der Treibstoffkosten oder anderer Energieträger, oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu ändern:

a. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Reisecenter Federsee vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.

b. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten

Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Reisecenter Federsee vom Kunden verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen-oder Flughafengebühren sowie Touristenabgaben gegenüber Reisecenter Federsee erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Reisecenter Federsee verteuert hat.

4.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Reisecenter Federsee den Kunden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 Prozent bietet Reisecenter Federsee dem Kunden die Preiserhöhung an und verlangt, dass der Reisende das Angebot nach einer angemessenen Frist entweder annimmt oder ablehnt. Reagiert der Kunde auf das Angebot nicht, gilt es nach Ablauf der Frist als angenommen. Nimmt der Kunde das Angebot nicht an, kann er ohne Gebühren vom Reisevertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Reisecenter Federsee in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Die in diesem Absatz genannten wechselseitigen Rechte und Pflichten gelten auch im Falle einer zulässigen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung. Das vorgenannte gilt nicht für eine Änderung nach Reisebeginn.

4.5 Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Beginn der Reise geändert werden und dies zu niedrigeren Kosten für den Reiseveranstalter führt. In diesem Fall erstattet Reisecenter Federsee dem Kunden den entstandenen Mehrbetrag. Reisecenter Federsee ist berechtigt, von dem zu erstattenden Mehrbetrag die tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abzuziehen. Zu viel gezahlte Beträge des Kunden nach Ziffer 4.4, die aus dem Angebot zur Vertragsänderung oder der Teilnahme an einer Ersatzreise, die nicht mindestens gleichwertiger Beschaffenheit ist, entstehen, sind dem Kunden gem. §651m Abs. 2 S.1 BGB auszugleichen.

 

5. Rücktritt durch den Kunden

 

5.1 Vor Reisebeginn kann der Kunde jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Reisecenter Federsee. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, entfällt der Anspruch von Reisecenter Federsee auf den Reisepreis. Reisecenter Federsee kann eine angemessene Entschädigung (siehe 5.4) für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen.

5.3 Eine Entschädigung ist auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht von Reisecenter Federsee zu vertretendem Fehlen der Reisedokumente wie z. B. Reisepass oder notwendigen Visa nicht angetreten wird.

5.4 Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung berechnet und gemäß Ziffer 5.2 wie folgt für jeden Reisegast pauschalisiert:

bei Flugpauschalreisen:

  • bis zum 31. Tag vor Reiseantritt                                        25 % des Reisepreises
  • ab dem 30. Tag vor Reiseantritt                                         40 % des Reisepreises
  • ab dem 24. Tag vor Reiseantritt                                         55 % des Reisepreises
  • ab dem 17. Tag vor Reiseantritt                                         70 % des Reisepreises
  • ab dem 10. Tag vor Reiseantritt                                         80 % des Reisepreises
  • ab dem 3. Tag vor Reiseantritt                                           90 % des Reisepreises

bei Tauchsafaris:

  • bis zum 60. Tag vor Reiseantritt                                         25 % des Reisepreises
  • bis zum 31. Tag vor Reiseantritt                                         50 % des Reisepreises
  • ab dem 30. Tag vor Reiseantritt                                         90 % des Reisepreises
  • am Abreisetag oder bei Nichtantritt                                  95 % des Reisepreises

5.5 Sofern in der Ausschreibung einer Reise oder in deren Bestätigung bzw. Rechnung auf besondere Stornobedingungen hingewiesen wird, haben diese vorrangig Gültigkeit.

5.6 Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass Reisecenter Federsee im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind.

5.7 Reisecenter Federsee behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Reisecenter Federsee nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Reisecenter Federsee verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

5.8 Reisecenter Federsee kann keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort der Reise oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Der Kunde muss sich in diesem Fall darauf berufen.5

 

6. Umbuchung, Ersatzperson

 

6.1 Werden auf Kundenwunsch nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit stehende Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart oder -klasse vorgenommen (Umbuchung), ist Reisecenter Federsee berechtigt, ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden in Höhe der Aufwendungen, mindestens jedoch in Höhe von 50 €, zu erheben. Dies gilt nur, soweit eine Umbuchung überhaupt möglich ist und nicht einen Reiserücktritt mit Neuanmeldung für eine andere Reise darstellt.

6.2 Bis zum siebten Tag vor Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der schriftlichen Mitteilung an Reisecenter Federsee. Reisecenter Federsee kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist Reisecenter Federsee berechtigt, eine Bearbeitungspauschale von 10 € zu verlangen. Gegenüber Leistungsträgern entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

6.3 Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass Reisecenter Federsee im Zusammenhang mit der Umbuchung oder dem Eintritt einer Ersatzperson keine oder geringere Kosten entstanden sind. 

 

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

 

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so behält Reisecenter Federsee den Anspruch auf den Reisepreis. Reisecenter Federsee wird sich jedoch bei den Leistungsträgern um Erstattung der dort ersparten Aufwendungen bemühen. Dies gilt nicht, wenn die Leistungen unerheblich sind oder einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.

 

8. Rücktritt und Kündigung durch Reisecenter Federsee

 

8.1 Ohne Einhaltung einer Frist kann Reisecenter Federsee den Reisevertrag kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch Reisecenter Federsee vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reisender in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Reisecenter Federsee behält den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich eventueller Erstattungen durch Leistungsträger. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung des Störers trägt dieser selbst.

8.2 Reisecenter Federsee kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung und in der Reisebestätigung bzw. Rechnung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Rücktritt durch Reisecenter Federsee ist bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen 20 Tage vor Reisebeginn zu erklären bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen sieben Tage vor Reisebeginn zu erklären und bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen 48 Stunden vor Reisebeginn zu erklären Reisecenter Federsee verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Der gezahlte Reisepreis wird umgehend zurückerstattet. Selbstverständlich werden Sie von Reisecenter Federsee informiert, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn Reisecenter Federsee die dazu führenden Umstände zu vertreten hat oder diese Umstände nicht nachweisen kann.

8.3 Im Fall des Rücktritts von Reisecenter Federsee nach Ziffer 8.2 ist der Kunde berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Reisecenter Federsee in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach Erhalt der Rücktrittserklärung gegenüber Reisecenter Federsee geltend zu machen. Sofern der Kunde von diesem Recht keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

8.4 Treten vor Reisebeginn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände ein, die Reisecenter Federsee an der Erfüllung des Vertrages hindern, erklärt Reisecenter Federsee den Rücktritt vom Vertrag unverzüglich nach Kenntnis von den Umständen. Der Kunde erhält in diesem Fall den Reisepreis zurück.

8.5 Die Erstattung des Reisepreises nach diesem Abschnitt erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Erklärung des Rücktritts durch Reisecenter Federsee.

 

9. Gewährleistung

 

a) Abhilfe, §651k BGB

Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Reisecenter Federsee kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird. Reisecenter Federsee kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

b) Minderung des Reisepreises, §651m BGB

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung von Reiseleistungen kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Der Reisepreis ist dabei in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel dem Reiseveranstalter unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen. Die sich aus einer Minderung des Reisepreises ergebenden Rechte verjähren gem. §651j S.1 BGB innerhalb von zwei Jahren, wie unter Ziffer 12.1 verschriftlicht.

c) Kündigung des Reisevertrages, §651l BGB

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Reisecenter Federsee innerhalb
einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, Reisecenter Federsee erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Reisecenter Federsee verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet Reisecenter Federsee nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

d) Schadensersatz, §651n BGB

Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Reisecenter Federsee nicht zu vertreten hat. Er kann Schadensersatz auch wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist.

 

10. Haftung von Reisecenter Federsee

 

10.1 Reisecenter Federsee haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungs-träger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

10.2 Die vertragliche Haftung von Reisecenter Federsee für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch Reisecenter Federsee herbeigeführt wird.

10.3 Für alle gegen Reisecenter Federsee gerichtete Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils pro Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Abkommen oder dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.

10.4 Reisecenter Federsee haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Mietwagen, Veranstaltungen etc.), wenn diese Leistungen in der Reisebeschreibung und der Reisebestätigung bzw. Rechnung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Reisecenter Federsee sind. Reisecenter Federsee haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung von Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischen-beförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten. Gleichfalls haftet Reisecenter Federsee für einen Schaden des Reisenden, der auf der Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Reisecenter Federsee beruht.

10.5 Ein Schadensersatzanspruch gegen Reisecenter Federsee ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

10.6 Die Beförderung des Reisenden erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Die Rechte und Pflichten von Reisecenter Federsee und des Reisenden nach dem Reisevertragsrecht und diesen ausführlichen Reisebedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt.

10.7 Hat der Reisende gegen Reisecenter Federsee einen Anspruch auf Schadensersatz oder auf Erstattung eines infolge einer Minderung zu viel gezahlten Betrags, so muss sich der Reisende den Betrag anrechnen lassen, den er aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung infolge einer Minderung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften oder nach europäischen Richtlinien oder Verordnungen erhalten hat.

 

11. Mitwirkungspflichten

 

11.1 Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. 

11.2 Der Reisende ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. Betreuung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine örtliche Reiseleitung oder Betreuung nicht erreichbar, so sind die Beanstandungen jeweils umgehend dem Leistungsträger oder Reisecenter Federsee mitzuteilen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

 

12. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung

 

12.1 Gewährleistungsansprüche und Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651k – 651n BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Reisecenter Federsee oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Reisecenter Federsee beruhen, verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungs­frist beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und Reisecenter Federsee Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

12.2 Die Abtretung von Ansprüchen gegen Reisecenter Federsee ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen oder Mitreisenden einer gemeinsam angemeldeten Gruppe.

 

13. Verbraucherstreitbeilegung / OS-Plattform und Abtretung

Das Reisecenter Federsee nimmt derzeit nicht an einem – für sie freiwilligen – Verfahren zur alternativen Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil. Daher kann ein solches Verfahren und auch die von der EU-Kommission unter https://ec.europa.eu/info/policies/consumers_de bereitgestellte Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (OS-Plattform) von unseren Kunden nicht genutzt werden.

 

14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

 

14.1 Bei Buchung einer Pauschalreise wird das Reisecenter Federsee den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visumserforder-nisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungs-landes einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung erforderli-cher Visa vor Vertragsschluss sowie ggf. bis zum Reiseantritt über eventuelle Änderungen unterrichten. Bei Buchung einer Einzelleistung obliegt die Beschaffung dieser Informationen ausschließlich dem Kunden.

14.2 Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der gebuchten Leistungen wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch Reisecenter Federsee bedingt sind.

14.3 Reisecenter Federsee haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie sie mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von Reisecenter Federsee zu vertreten ist. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen müssen Sie mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.

14.4 Bei Buchung einer Pauschalreise entnehmen Sie bitte der vor-vertraglichen Information, ob für Ihre Reise ein Reisepass erforder-lich ist oder der Personalausweis genügt und achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis für die Reise eine aus-reichende Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder benötigen eigene Reise-dokumente.

14.5 Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt.

 

15. Gesundheit, Sport- und Tauchreisen

 

15.1 Der Reisende erklärt durch seine Anmeldung, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen seine Teilnahme an der von ihm gewählten Reise mit dem dazugehörigen Programm bestehen. Bei der Teilnahme an Sport- und Tauchreisen wird empfohlen, sich vor der Buchung auf Tauchtauglichkeit durch einen Arzt untersuchen zu lassen.

15.2 Während der Sport- und Tauchprogramme ist den Anweisungen der Lehrer und Betreuer Folge zu leisten. Im Fall von Zuwiderhandlungen ist der Lehrer oder Betreuer zum sofortigen Ausschluss des Reiseteilnehmers berechtigt.

15.3 Reisende, die ein Tauchpaket buchen, versichern mit ihrer Anmeldung, dass sie über die entsprechende Taucherfahrung verfügen.

15.4 Bei der Anmeldung zu einer Tauchsafari erklärt sich der Kunde damit einverstanden, nur Anspruch auf die Beförderung und Unterbringung von maximal 20 kg Reisegepäck pro Person zu haben. Über sperrige Gegenstände ist eine gesonderte Vereinbarung zwischen Reisecenter Federsee und dem Kunden zu treffen.

 

16. Reiseversicherungen

 

Reisecenter Federsee empfiehlt jedem Reisenden den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Reisehaftpflicht- und Reiserücktrittskosten-Versicherung.

 

17. Gerichtsstand

 

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Riedlingen. Dies gilt für alle Klagen gegen Reisecenter Federsee sowie für Klagen von Reisecenter Federsee gegen Vollkaufleute, gegen Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben und gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

18. Datenschutz

 

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Soweit wir uns zur Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten externer Dienstleister außerhalb der EU bzw. des EWR (sog. Drittländer ohne angemessenes Datenschutzniveau) bedienen, wird der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten durch die Vereinbarung der sogenannten „EU-Standardvertragsklauseln“ abgesichert.

 

19. Schlussbestimmungen

 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

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Schussenrieder Str. 54
88422 Bad Buchau

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+49 7582 9320790

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Mo – Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Mo, Di, Do, Fr: 14:00 – 17:00 Uhr

Am Mittwoch Nachmittag sind wir telefonisch nicht erreichbar.

Öffnungszeiten in Bad Buchau

Unser Büro ist momentan nur nach Terminvereinbarung geöffnet. Bitte wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an uns um einen Termin zu vereinbaren. Am Samstag und Sonntag haben wir nicht geöffnet.